Häufig gestellte Fragen / FAQ

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Häufig gestellte Fragen / FAQ

A-Z der Schule


Die nachstehenden Informationen sollen Ihnen helfen, sich in unserer Schule problemlos zurechtzufinden.

Sollten doch noch Fragen offen bleiben, so wenden Sie sich vertrauensvoll an die Schulleitung, eine Kollegin oder einen Kollegen oder einen anderen Mitarbeiter der Schule, sie werden Ihnen gerne weiterhelfen.

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

 

A

Abmeldung

Bitte melden Sie sich bei Änderungen oder Abmeldung im Sekretariat.

Abschlussprüfungen

Die Zuständigkeit für die Abschlussprüfungen in der dualen Ausbildung liegt bei der jeweils zuständigen Stelle. Diese lädt rechtzeitig zur Prüfung ein. Bei Rückfragen und für einen Nachchteilsausgleich wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende zuständige Stelle.

Abschlusszeugnis

Schüler*innen, die die Berufsschule mit Erfolg abgeschlossen haben, erhalten ein Abschlusszeugnis, wer die Berufsschule ohne Erfolg abgeschlossen hat, erhält ein Entlassungszeugnis.

Änderung persönlicher Daten

Bitte teilen Sie uns alle Änderungen Ihrer persönlichen Daten bzw. aller Daten, die Ihren Ausbildungsvertrag betreffen, unverzüglich mit.

Anreise

Die Informationen zur Anreise finden Sie hier.

Aufenthaltsregelung

Schüler*innen dürfen das Schulgelände nur in der Mittagspause und in Zwischenstunden verlassen. In diesen Zeiten besteht keine Aufsichtspflicht von Seiten der Schule und ggf. kein Versicherungsschutz.

Ausbildungsbegleitende Hilfen

Die Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) sind ein Unterstützungsangebot für Auszubildende, deren Zwischenprüfung und/oder Ausbildungsabschluss gefährdet ist. Bei Interesse bzw. Bedarf wenden Sie sich bitte an die Berufsschulsozialarbeit oder die Klassenleitung.

Ausbildungsrahmenplan

Der Ausbildungsrahmenplan bildet die Grundlage für die für jeden Ausbildungsvertrag vorgeschriebene individuelle „sachliche und zeitliche Gliederung“ der zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse für das Ziel der Berufsausbildung.

Ausbildungsvertrag

Durch den Ausbildungsvertrag kommt ein Berufsausbildungsverhältnis zustande. Jeder Ausbildungsvertrag erhält erst nach Eintragung bei der zuständigen Stelle volle Gültigkeit. Bitte reichen Sie Ihren Ausbildungsvertrag bei der Anmeldung sowie zusätzlich nach der Eintragung bei uns ein.

Ausbildungszeitverkürzung

Es ist möglich, die Ausbildungsdauer unter bestimmten Voraussetzungen bereits bei Vertragsabschluss zu verkürzen. Die Ausbildungszeit kann auch noch während der Ausbildung verkürzt werden, wenn das Erreichen des Ausbildungszieles gesichert ist. Ansprechpartner ist die jeweils zuständige Stelle.

Ausbildungszeitverlängerung

Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Regelung siehe §21 BBiG. Auch aus anderen Gründen kann der Ausbildungsvertrag ausnahmsweise verlängert werden. Ansprechpartner ist die zuständige Stelle.

 

  B

Bayerische Schulordnung

Die Bayerische Schulordnung (BaySchO) ist die Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern.

Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz

Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) regelt, nachdem im Bereich des Schulrechts die Gesetzgebungszuständigkeit bei den Bundesländern liegt, das Schulrecht für die öffentlichen und privaten Schulen in Bayern.

Befreiung von Unterrichtsfächern

Ein Rechtsanspruch auf Befreiung von bestimmten Unterrichtsfächern besteht nicht. In bestimmten Fällen kann die Schule von Unterrichtsfächern befreien.

Beglaubigungen

Beglaubigungen können Sie gegen eine Gebühr im Sekretariat erhalten.

Berichtsheft

Auszubildende sind laut Ausbildungsverordnung dazu verpflichtet, Ausbildungsnachweise zu führen. Das bedeutet, sie müssen regelmäßig ihre Tätigkeiten aufzeichnen, um eine systematische und geordnete Ausbildung nachzuweisen. Dafür sollten die Auszubildenden während ihrer Ausbildungszeit ausreichend Gelegenheit bekommen.

Berufsschulberechtigt

Personen, die nicht mehr berufsschulpflichtig sind, sich aber in Berufsausbildung befinden, sind zum Besuch der Berufsschule berechtigt; die Ausbildenden haben den Besuch der Berufsschule zu gestatten.

Berufsschulordnung

Die Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern
(Berufsschulordnung – BSO) gilt für die öffentlichen Berufsschulen und die staatlich anerkannten Ersatzschulen mit dem Charakter einer öffentlichen Berufsschule.

Berufsschulpflicht

Wer in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung steht, ist bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird; davon ausgenommen sind Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung. Die Berufsschulpflicht endet mit dem Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung. Weitere Regelungen siehe BayEUG Art. 39.

Berufsverbände

Weitere Information finden Sie hier.

Beurlaubung vom Unterricht

Beurlaubungen vom Unterricht sind nur nach vorheriger Zustimmung der Klassenleitung/Schulleitung mit entsprechendem Formular für die Standorte Reinmarplatz bzw. Kapuzinerhölzl möglich.

Blockpläne

Die Blockpläne finden Sie hier.

Blockunterricht

Alternative Form zum Tagesunterricht, Einzeltagesunterricht wird zu längeren Blöcken zusammengefasst, siehe Blockpläne.

Brandfall / Feueralarm

Bei Feueralarm oder anderen Räumungsfällen sind die Fluchtpläne in den Klassenzimmern zu beachten. Die Anweisungen des Lehrpersonals sind zu befolgen. Im Falle einer Räumung wird das Gebäude klassenweise unter Aufsicht der Lehrkraft verlassen. Die Klassen bleiben nach der Räumung des Schulhauses an der zentralen Sammelstelle vor den Schulgebäuden.

 

  C

 

C

...

 

  D

 

Datenschutzverordnung

Die Datenschutzgrundverordnung ist Grundlage aller von der Schule elektronisch verarbeiteten Daten.

Deutschunterricht

Deutsch ist Pflichtfach an der Berufsschule, Befreiungen sind nur in definierten Einzelfällen möglich.

Defibrillator

An allen Standorten ist ein Defibrillator vorhanden, da ein plötzlicher Herzstillstand überall und jederzeit eintreten kann, sind häufig Laien als Ersthelfer am Ort des Geschehens. Die Defibrillatoren sind so ausgelegt, dass ihn auch völlig unerfahrene Personen in einer Notfall­situation bedienen können. Für die lebensrettende Behandlung sind nur drei Schritte erforderlich: Einschalten – Zuhören – Ausführen

Diskalkulie

Soll eine vorliegende Diskalkulie an unserer Schule berücksichtigt werden, werden die Voraussetzungen und die Art und der Umfang eines Nachteilsausgleichs von der Schulpsychologin nochmals überprüft. Somit ist es wichtig, einen Termin mit der Schulpsychologin zu vereinbaren.

 

  E

Elternabend

Elternabende finden nach Bedarf statt, in berufsvorbereitenden Klassen jeweils im ersten Halbjahr.

Entlasszeugnis

Schüler*innen, die die Berufsschule mit Erfolg abgeschlossen haben, erhalten ein Abschlusszeugnis. Wer die Berufsschule ohne Erfolg abgeschlossen hat, erhält ein Entlasszeugnis. Das Entlassungszeugnis enthält die Noten in den einzelnen Fächern und die Bemerkung, dass die Schülerin oder der Schüler die Berufsschulpflicht erfüllt hat.

Entschuldigung

Sind Schüler*innen verhindert, ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! sowie unter Angabe des Namens, der Klasse und der Klassenleitung zu verständigen. Eine schriftliche Entschuldigung mit entsprechendem Formular für die Standorte Reinmarplatz bzw. Kapuzinerhölzl ist innerhalb einer Woche bei Ein­zelunterricht, bei Blockunterricht innerhalb von drei Tagen nachzureichen. Andernfalls gelten die Fehlzeiten als schuldhaft.

Erste Hilfe

Wenn Sie akut erkranken oder sich verletzen, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat. Dort erhalten Sie die nötige Erstversorgung und weitere Hilfe. Erste-Hilfe-Kästen befinden sich im Sekretariat und in den Schulgärtnereien.

Erster Schultag

Der erste Schultag zu Beginn der Ausbildung wird Ihnen nach der erfolgreichen Anmeldung an unserer Schule ggf. über den Ausbildungsbetrieb mitgeteilt. Beachten Sie auch die Hinweise im Merkblatt für den jeweiligen Ausbildungsberuf.

 

  F

Fächerbefreiung

Ein Rechtsanspruch auf Befreiung von bestimmten Unterrichtsfächern besteht nicht. In bestimmten Fällen kann die Schulleitung von Unterrichtsfächern befreien.

Fahrtkostenerstattung

Anträge auf Fahrtkostenerstattung geben Sie am Schuljahresende gesammelt mit allen Belegen bei Ihrer Klassenleitung zur Bestätigung ab. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Landratsamt.

Faxnummer

089 233-82901

Fehlzeiten

Fehlzeiten in der Schule müssen grundsätzlich entschuldigt werden.

Ferien

An der Berufsschule gelten grundsätzlich die allgemeinen Ferienzeiten. Auszubildende verbringen in den Ferienwochen alle Arbeitstage im Ausbildungsbetrieb.
Berufsschulpflichtigen soll der Jahresurlaub in den Schulferienzeiten gewährt werden. Wenn dies nicht möglich ist und die Berufsschule trotzdem besucht werden muss, zählen diese Tage nicht als Urlaubstage.

Feueralarm

Bei Feueralarm oder anderen Räumungsfällen sind die Fluchtpläne in den Klassenzimmern zu beachten. Die Anweisungen des Lehrpersonals sind zu befolgen. Im Falle einer Räumung wird das Gebäude klassenweise unter Aufsicht der Lehrkraft verlassen. Die Klassen bleiben nach der Räumung des Schulhauses an der zentralen Sammelstelle vor den Schulgebäuden.

Förderverein

Nähere Informationen finden Sie hier.

Fundsachen

Bitte wenden Sie sich bei Verlusten an das Sekretariat.

 

  G

Gastschulantrag

Beim Besuch einer anderen Berufsschule als der Sprengelschule müssen Sie einen Gastschulantrag bei der abgebenden Sprengelschule stellen. Dieser Antrag muss von der abgebenden und der aufnehmenden Schule genehmigt werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an das Sekretariat oder die Schulleitung.

Gastschule

siehe Gastschulantrag

 

  H

Halbjahreszeugnis

Bei Vollzeitbeschulung wird am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar (Ende des ersten Schulhalbjahres) ein Zwischenzeugnis ausgegeben.

 

Hausordnung

Die Hausordnung ist die Grundlage für das Zusammenleben der Schulfamilie, sie wird jeder Schülerin und jedem Schüler beim Eintritt in die Schule ausgehändigt und ist verbindlich zu beachten. 

 

Heimunterbringung

siehe Wohnheime 

 

  I

I

...

 

  J

Jahreszeugnis

Zum Abschluss eines Schuljahres erhalten die Schüler*innen ein Jahreszeugnis.

Jede / Jeder

…kann zu einem guten Schulklima beitragen, wenn er/sie alle so behandelt, wie auch er/sie behandelt werden möchte.

Jobbörse

Im Eingangsbereich unserer Schule finden Sie Stellenangebote unserer Berufe.

 

  K

Klasseneinteilung

Die Klasseneinteilung richtet sich nach unterschiedlichen Kriterien. Ein Anspruch auf Einteilung in eine bestimmte Klasse besteht nicht. In der Regel erfolgt die Klasseneinteilung in der ersten Schulwoche. Von Rückfrage bitten wir abzusehen.

Klassenleitung

Die Klassenleitung ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Schulbesuch.

KMK-Englischzertifikat

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer jeweiligen Englischlehrkraft.

Kopier- und Verbrauchstoffgeld

Hintergrund für die Erhebung derartiger Gelder ist Art. 51 Abs. 4 Bayerisches Gesetz über das Er­ziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Danach werden die nicht in die Lernmittelfreiheit einbezogenen Lernmittel von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler*innen selbst beschafft. Darunter fallen z. B. Arbeitshefte, Lektüren, Arbeitsblätter, Schreib- und Zeichengeräte, Taschenrechner und Materialien für den Praxisunterricht (z.B. Blumen). Außerdem hat es sich als zweckmäßig erwiesen, dass die Schule Kopien zur Verfügung stellt und von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schüler*innen die dafür anfallenden Gelder erhebt.

 

Krankmeldungen

Ist ein/e Schüler*in verhindert, die Schule zu besuchen, ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe des Namens, der Klasse und der Klassenleitung zu verständigen. Eine schriftliche Entschuldigung ist innerhalb einer Woche bei Ein­zelunterricht, bei Blockunterricht innerhalb von drei Tagen nachzureichen. Andernfalls gelten die Fehlzeiten als schuldhaft.

Kündigung

Bitte informieren Sie in jedem Fall des Abbruchs der Ausbildung umgehend die Klassenleitung oder das Sekretariat.

 

  L

Legasthenie

Soll eine vorliegende Lese- und Rechtschreibstörung bzw. –schwäche an unserer Schule berücksichtigt werden, werden die Voraussetzungen und die Art und der Umfang eines Nachteilsausgleichs von der Schulpsychologin nochmals überprüft. Somit ist es wichtig, einen Termin mit der Schulpsychologin zu vereinbaren.

Lehrerzimmer

Die Lehrerzimmer befinden sich
am Reinmarplatz in Raum 108 und 109,
am Kapuzinerhölzl in Raum E.01 (GLB) und E.07 (VT)
sowie in der Sadelerstraße im Blockhaus.

Leistungsnachweise

Die Erhebung, Korrektur und Bewertung der Leistungsnachweise richtet sich nach der Berufsschulordnung. Werden Leistungsnachweise versäumt, so sind Sie verpflichtet, mit Ihrem Wiedererscheinen eine Entschuldigung vorzulegen oder diese zeitnah an die Schule zu schicken (siehe oben). Der Nachschreibetermin für Leistungsnachweise findet gewöhnlich in der nächsten Schul­stunde statt. Liegt keine Entschuldigung vor, so wird der Leistungsnachweis mit der Note „6" bewertet.

Leitbild

Unser Leitbild finden Sie hier.

Lernschwierigkeiten

Bei Lernschwierigkeiten wenden Sie sich bitte an die Berufsschulsozialarbeit oder Ihre Klassenleitung. Mögliche Hilfe findet sich auch bei den Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH).

Lese-Rechtschreib-Schwäche bzw. Lese-Rechtschreib-Störung

Soll eine vorliegende Lese- und Rechtschreibstörung bzw. –schwäche an unserer Schule berücksichtigt werden, werden die Voraussetzungen und die Art und der Umfang eines Nachteilsausgleichs von der Schulpsychologin nochmals überprüft. Somit ist es wichtig, einen Termin mit der Schulpsychologin zu vereinbaren.

 

  M

Mailadresse

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Maßnahmeträger

Bei Umschulungsmaßnahmen ist das Sekretariat über den jeweiligen Träger der Umschulungsmaßnahme zu informieren. Siehe auch Umschulung.

Mensa

Die Mensa am Reinmarplatz im UG und am Kapuzinerhölzl wird von Frau Imparato betrieben. Die Öffnungszeiten sind i.d.R. von 7.30 Uhr - 13.45 Uhr.

Mittlerer Schulabschluss

Zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses der Berufsschule muss im Abschlusszeugnis der Berufsschule mind. ein Notendurchschnitt von 3,0 sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein Nachweis ausreichender Englischkenntnisse auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts vorliegen (Regelung seit dem Schuljahr 2010/2011). Nähere Informationen sind bei der Beratungslehrkraft zu erhalten.

Mobiltelefone und Aufzeichnungsgeräte

Mobiltelefone und sonstige digitale Speichermedien (MP3-Player, etc.) dürfen, nach gesetzlicher Regelung, während des Unterrichts nicht eingeschaltet sein. Ausnahmen sind mit der jeweiligen Lehrkraft zu besprechen. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobiltelefon oder ein sonstiges digitales Spei­chermedium für eine vorübergehende Zeit einbehalten werden.

Mülltrennung

Bitte achten Sie darauf, dass der Müll getrennt wird, dafür stehen zumindest zwei Behälter (für Papiermüll und für Restmüll) zur Verfügung.

 

  N

Nachholen des Unterrichts

Sofern Sie mit Genehmigung der Schulleitung vom Unterricht beurlaubt werden, kann die Schule auf Nachholen des Unterrichts bestehen.

Nachteilsausgleich

Soll eine vorliegende Lese- und Rechtschreibstörung bzw. –schwäche an unserer Schule berücksichtigt werden, werden die Voraussetzungen, die Art und der Umfang eines Nachteilsausgleichs von der Schulpsychologin nochmals überprüft. Somit ist es wichtig, einen Termin mit der Schulpsychologin zu vereinbaren.

Nachweis der letzten Englischnote

siehe Mittlerer Schulabschluss

Nichtbestehen der Abschlussprüfung

Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Regelung siehe §21 BBiG. Teilen Sie uns mit, ob Sie die Ausbildung fortsetzen und reichen Sie den geänderten Ausbildungsvertrag ein.

Nutzung des Schulgeländes

Grundlage für die Nutzung des gesamten Schulgeländes ist die Hausordnung.

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtungen der Landeshauptstadt München

Sie wird jeder Schülerin und jedem Schüler beim Eintritt in die Schule ausgehändigt und ist verbindlich zu beachten.

 

  O

Öffentlicher Nahverkehr

siehe Standorte

 

  P

Parkmöglichkeiten

Schüler*innen sowie Schulfremde dürfen grundsätzlich nicht auf dem Schulgelände fahren oder parken, Fahrräder sind ausgenommen. Am Reinmarplatz stehen auf einem großen öffentlichen Parkplatz ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Diese können auch für die Sadelerstr. genutzt werden. Am Kapuzinerhölzl sind im Umkreis nur sehr eingeschränkt Parkmöglichkeiten vorhanden. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird empfohlen.

Pausen

Die erste Pause findet i.d.R. von 10 Uhr - 10.15 Uhr statt. Eine 45-minütige Mittagspause ergibt sich durch eine Stunde Pause im Stundenplan, sie kann also von Tag zu Tag variieren.

Persönliche Daten

Sollten sich Ihre persönlichen Daten wie z.B. Adresse oder Telefonnummer ändern, so teilen Sie dies bitte unverzüglich der Klassenleitung oder dem Sekretariat mit.

Persönliche Schwierigkeiten

Bei persönlichen Problemen und Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an unsere Berufsschulsozialarbeit.

Plakate

Plakate oder Aushänge dürfen nur mit Zustimmung der Schulleitung aufgehängt werden.

Politik und Gesellschaft

Politik und Gesellschaft (PuG), früher als Sozialkunde bekannt, ist Pflichtfach an Berufsschulen, da es Teil der Berufsabschlussprüfung ist, ist eine Befreiung grundsätzlich nicht möglich.

 

  Q

Qualifizierender Bildungsabschluss

nährere Informationen hierzu erteilt die Berufsschulsozialarbeit.

 

  R

Rauchen, Alkohol und Drogen

Rauchen (auch E-Zigaretten und E-Shishas) ist in Schulgebäuden und auf dem gesamten Schulgelände verboten. Das Mitführen, der Konsum und der Handel von Alkohol und Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände strengstens untersagt. Es ist außerdem verboten, alkoholisiert oder unter dem Einfluss anderer Drogen das Schulgelände zu betreten. Unterstützung erhalten Sie beim Suchtbeauftragten und der Berufsschulsozialarbeit.

Religions- und Ethikunterricht

Der Religionsunterricht ist für die bekenntnisangehörigen Schülerinnen und Schüler Pflichtfach. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres steht dieses Recht den Schülerinnen und Schülern selbst zu. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, müssen den Ethikunterricht besuchen.

Rückmeldung bei nicht bestandener Abschlussprüfung

Sollten Sie die Abschlussprüfung nicht bestehen, teilen Sie uns bitte mit, ob Sie den Schulbesuch bis zur nächsten Wiederholungsprüfung fortsetzen, um unsere Planungen zu erleichtern. Ein Formular zur Rückmeldung erhalten Sie bei der Bekanntgabe der Prüfung oder ggf. bei der Schule.

 

  S

Sauberkeit und Ordnung

Ein gutes und entspanntes Arbeitsklima wird auch durch ein sauberes Arbeitsumfeld geför­dert. Die Klassenzimmer werden mindestens 2 x wöchentlich gereinigt. In der Zwischenzeit sind die Räumlichkeiten durch sorgsamen Umgang mit dem Inventar und Beseitigung von Ver­schmutzungen sauber zu halten. Der Ordnungsdienst wird zu Unterrichtbeginn eingeteilt und im Klassenbuch vermerkt.

Schadensfälle

Unterstützen Sie uns und melden Schäden oder Mängel in oder an unserer Einrichtung im Sekretariat oder einer Lehrkraft, damit die Schule umgehend Abhilfe schaffen kann.

Schlechte Leistungen

Bei schlechten Leistungen können Sie sich an unsere Berufsschulsozialarbeit wenden, um eine entsprechende Vermittlung in unterstützende Möglichkeiten zu gewährleisten.

Schulbesuchsbestätigung

Jede/r Schüler*in erhält zu Beginn des Schuljahres eine Schulbesuchsbestätigung zur Vorlage bei Behörden.

Schüleraustausch

Näheres zu unseren Schulpartnerschaften finden Sie hier.

Schülerausweis

Den Schülerausweis können Sie nach Schuljahresbeginn im Sekretariat beantragen. Bitte bringen Sie hierzu ein aktuelles Passfoto mit.

Schullaufbahnberatung

Für die Schullaufbahnberatung wenden Sie sich bitte an unsere Beratungslehrkräfte.

Schulleitung

Unsere Schulleitung finden Sie hier.

Schulpsychologin

Unsere Schulpsychologin finden Sie hier.

Schulsozialarbeit

Unsere Schulsozialarbeit finden Sie hier.

Sekretariate

Unsere Sekretariate finden Sie hier.

 

Sozialkunde

Sozialkunde wurde umbenannt in das Fach Politik und Gesellschaft

Sporthalle

Unsere Sporthalle befindet sich im Post-SV am Wintrichring/Allacher Straße.

Sportunterricht

Sport ist Pflichtfach im Blockunterricht und wird im Jahreszeugnis mit einer Note ausgewiesen. Befreiungen vom Sportunterricht sind nur mit ärztlichem Attest möglich.

Sprachschwierigkeiten

Bei Sprachschierigkeiten wenden Sie sich bitte an unsere Berufsschulsozialarbeit.

Sprechstunden

Bitte melden Sie sich per Mail oder telefonisch im Sekretariat, um mit der entsprechenden Lehrkraft einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Sprengel, Sprengelschule

Jeder Berufsschule und jedem Ausbildungsberuf wird ein Schulsprengel zugewiesen. Auszubildende aus diesem Bereich müssen die Sprengelberufsschule besuchen. Unser Schulsprengel geht je nach Ausbildungsberuf vom S-Bahn-Bereich München bis zu ganz Bayern. Das aktuelle Sprengelverzeichnis ist bei bei der Regierung von Oberbayern abrufbar.

 

  T

Tafel- und Ordnungsdienst

Der Ordnungsdienst wird zu Unterrichtbeginn eingeteilt und im Klassenbuch vermerkt.

Tagesklasse

Organisationsform des Unterrichts; im Tagesunterricht gehen Sie jede Schulwoche an einem oder zwei Tagen in die Berufsschule.

Technische Hausverwaltung

Informationen zu unserer technischen Hausverwaltung finden Sie hier.

Telefonnummer

089-233-82900

 

  U

Überbetriebliche Ausbildung

In unseren Ausbildungsberufen findet i.d.R. überbetriebliche Ausbildung statt. Überbetriebliche Ausbildung ist keine Berufsschulzeit und muss außerhalb der Unterrichtszeiten der Berufsschule liegen.

Umschulung

Umschüler*innen für einen anerkannten Ausbildungsberuf mit einem Umschulungsvertrag nach § 60 des Berufsbildungsgesetzes oder § 42g der Handwerksordnung haben das Recht, am Unterricht der Berufsschule teilzunehmen. Bitte reichen Sie bei Ihrer Anmeldung alle Unterlagen über die Umschulung bzw. den Maßnahmeträger beim Sekretariat mit ein.

Umweltschutz und Energieverbrauch

Helfen sie uns als "grüner" Schule beim Umweltschutz und bei der Energieeinsparung.

Umzug

Bitte melden Sie Ihren Umzug oder den des Betriebes umgehend bei Ihrer Klassenleitung oder im Sekretariat.

Unfall

Einen Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg melden Sie bitte unverzüglich an das Sekretariat oder der nächsterreichbaren Lehrkraft.

Unterrichtsbeginn

Der Unterricht beginnt in der Regel um 8.30 Uhr. Die Schüler*innen müssen pünktlich vor Unterrichtsbeginn in den Klassenzimmern sein. Wenn 10 Minuten nach Beginn des Unterrichts noch keine Lehrkraft erschienen ist, sollte ein Vertreter oder eine Vertreterin der Klasse das Sekretariat oder das Lehrerzimmer informieren.

Unterrichtsbeurlaubung

Unterrichtsverhinderung ist aus statthaftem Anlass möglich und wird nach Ausfüllen des Be­urlaubungsformulars mit entsprechendem Formular für die Standorte Reinmarplatz bzw. Kapuzinerhölzl von der ersten betroffenen Lehrkraft/Schulleitung gewährt.

Unterrichtsende

Der Unterricht endet spätestens um 16:15 Uhr, siehe Unterrichtszeiten. Ein früheres Unterrichtsende ist möglich, jedoch ist im Rahmen der Vertretungsplanung auch ein späteres Ende erst um 16:15 Uhr immer möglich.

Unterrichtsfächer

Unterricht an der Berufsschule wird in fachlichen Fächern und Fächern der Allgemeinbildung (Religion/Ethik, Deutsch, Sozialkunde, ggf. Sport) erteilt.

Unterrichtsgebäude

siehe Standorte.

Unterrichtsmaterialien

Für ggf. benötigte Unterrichtsmaterialien beachten Sie bitte die Hinweise im Merkblatt zur Anmeldung für den jeweiligen Ausbildungsberuf.

Unterrichtstage

An unserer Schule werden Sie je nach Fachrichtung im Blockunterricht oder im Einzeltagesunterricht beschult. Nach erfolgreicher Anmeldung wird Ihnen zu Schuljahresbeginn die Klasse mitgeteilt und unter der entsprechenden Fachrichtung können Sie die Schultage bzw. Blockpläne ersehen.

Unterrichtszeiten

1. Stunde 08.30 - 09.15 Uhr
2. Stunde 09.15 - 10.00 Uhr
     Pause 10.00 - 10.15 Uhr
3. Stunde 10.15 - 11.00 Uhr
4. Stunde 11.00 - 11.45 Uhr
5. Stunde 11.45 - 12.30 Uhr
6. Stunde 12.30 - 13.15 Uhr
7. Stunde 13.15 - 14.00 Uhr
8. Stunde 14.00 - 14.45 Uhr
9. Stunde 14.45 - 15.30 Uhr
10. Stunde 15.30 - 16.15 Uhr

 

  V

Verbände

Nähere Informationen finden Sie hier.

Verhinderung

Ist ein*e Schüler*in verhindert, ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe des Namens, der Klasse und der Klassenleitung zu verständigen. Eine schriftliche Entschuldigung ist innerhalb einer Woche bei Einzelunterricht, bei Blockunterricht innerhalb von drei Tagen nachzureichen. Andernfalls gelten die Fehlzeiten als schuldhaft.

Verpflegung

Die Mensa am Reinmarplatz im UG und am Kapuzinerhölzl wird von Frau Imparato betrieben. Die Öffnungszeiten sind i.d.R. von 7.30 Uhr - 13.45 Uhr.

Vertretungen

Mit Vertretungen ist immer zu rechnen, entsprechende Pläne sind jederzeit über WebUntis siehe Link abrufbar.

Voraussetzungen für Wohnheimunterbringung

Bei einem Schulweg von mehr als drei Stunden (Hin- und Rückweg) haben sie Anspruch auf die Unterbringung in einem Wohnheim (gilt nicht für Umschüler). Gleiches gilt bei einer Gesamtabwesenheitsdauer vom Wohnort von mehr als 12 Stunden. Einen entsprechender Antrag zur Überprüfung der Voraussetzungen zur Wohnheimunterbringung stellen Sie über das Sekretariat.

Vorholen des Unterrichts

Sofern Sie mit Genehmigung der Schulleitung vom Unterricht beurlaubt werden, kann die Schule auf Vor- oder Nachholen des Unterrichts bestehen.

Vorzeitige Zulassung zur Prüfung

Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Ausführliche Regelung in §8 BBiG

 

  W

Wechsel des Ausbildungsbetriebes

Ein Wechsel des Ausbildungsbetriebes muss sofort der Klassenleitung bzw. dem Sekretariat gemeldet werden. Hierzu ist die Vorlage des neu eingetragenen Ausbildungsvertrages nötig.

WLAN

In den Eingangsbereichen der Schulgelände ist freies WLAN der Firma M-Net verfügbar.

Wohnheime

Die Anmeldung bzw. Reservierung eines Wohnheimplatzes liegt in der Verantwortung des Betriebes bzw. des/der Auszubildenden. Siehe Liste der Wohnheime

Wohnheimunterbringung

Bei einem Schulweg von mehr als drei Stunden (Hin- und Rückweg) haben sie Anspruch auf die Unterbringung in einem Wohnheim (gilt nicht für Umschüler). Gleiches gilt bei einer Gesamtabwesenheitsdauer vom Wohnort von mehr als 12 Stunden. Einen entsprechender Antrag zur Überprüfung der Voraussetzungen zur Wohnheimunterbringung stellen Sie über das Sekretariat.

 

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X

...

 

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Y

...

 

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Zuständige Stelle

Nähere Informationen finden Sie hier.

Zwischenprüfung

Die Zuständigkeit für die Zwischenprüfung in der dualen Ausbildung liegt bei der zuständigen Stelle. Diese lädt rechtzeitig zur Prüfung ein. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende zuständige Stelle.

Zwischenzeugnis

In den Vollzeitklassen wird am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar (Ende des ersten Schulhalbjahres) ein Zwischenzeugnis ausgegeben.